Asbest, unsichtbar, macht krank und ist immer noch allgegenwärtig. Freigesetzte Asbestfasern schweben 8 Stunden bis Tage in der Luft bevor sie auf den Boden sinken um anschliessend wieder aufgewirbelt zu werden. Deshalb müssen alle vor 1990 erstellten, verdächtige Anwendungen vor Bearbeitung auf Asbest geprüft werden. Ist Asbest in den Bauteilen verbaut, ist eine vorschriftsgemässe Sanierung und Entsorgung Pflicht.
Asbest ist die Bezeichnung für eine Gruppe mineralischer Fasern (Silikate), die auch in der Schweiz in bestimmten Gesteinen vorkommen. Asbest ist gegen Hitze bis etwa 1000°C und schwache Säuren sowie sehr viele Chemikalien sehr widerstandsfähig und hat eine höhere gewichtsspezifische Zugfestigkeit als Stahldraht. Deshalb wurde der Asbest früher als „Wunderfaser“ genannt.
Für Asbest wurde der Grenzwert am Arbeitsplatz (Maximaler Arbeitsplatzkonzentrationswert, MAK-Wert) auf 0,01 lungengängige Asbestfasern/ml Luft (= 10'000 lungengängige Asbestfasern pro Kubikmeter Luft) festgelegt. Dieser Wert berücksichtigt die neusten epidemiologischen Erkenntnisse zur Dosis-Wirkungsbeziehung bezüglich Asbest und Mesotheliom/Lungenkrebs.
Grundsätzlich gilt der MAK-Wert für alle Arbeitsplätze. Die Krebsgefährdung durch Asbest ist, wie jede andere Fremdstoffwirkung, von der Höhe der Stoffkonzentration und der Dauer der Exposition abhängig.
Beim Bearbeiten oder Beschädigen von asbesthaltigen Produkten werden Asbestfasern freigesetzt. Freigesetzte Fasern gelangen über die Atemwege in die Lungen. Asbestfasern werden in der Lunge nur schlecht oder überhaupt nicht abgebaut. Sie können jahrzehntelang dort verbleiben und ins angrenzende Bauch- und Brustfell gelangen.
Asbest wurde früher sehr unterschiedlich eingesetzt. Die wichtigsten Anwendungsformen sind:
Asbesthaltige Materialien im Inneren von Gebäuden können zu einer zusätzlichen Belastung der Raumluft führen. Entscheidend für das Ausmass dieser Belastung ist, ob und in welchen Mengen Fasern aus den vorhandenen Materialien freigesetzt werden. Vor allem bei Manipulationen oder mechanischen Einwirkungen an asbesthaltigen Materialien können hohe Belastungen auftreten. Bei normaler Nutzung wird die Raumluft kaum beeinträchtigt.
Asbest ist dann gefährlich, wenn er eingeatmet wird. Bereits geringe Konzentrationen von Asbeststaub in der Luft können die Entstehung von Lungenkrankheiten fördern.
Asbestfasern weisen eine kristalline Struktur auf und neigen dazu, sich der Länge nach in immer dünnere Fasern aufzuspalten. Diese Fasern werden vom Organismus kaum abgebaut oder ausgeschieden.
Während ihres jahrelangen Verbleibes im Lungengewebe können sie verschiedene Krankheiten verursachen, die zum Teil krebsartiger Natur sind. Deshalb ist die Belastung der Bevölkerung durch luftgetragene Asbestfasern so gering wie möglich zu halten.
Die Asbestose ist eine Staublungenkrankheit, welche durch Einwirkung von Asbeststaub über längere Zeit in hohen Konzentrationen verursacht wird. Sie zeichnet sich durch eine fortschreitende Bindegewebsvermehrung in der Lunge aus und bewirkt auch nach Expositionsbeendigung zunehmende Atemnot, Lungenfunktionsstörungen und in schweren Fällen Ateminvalidität. Diese Fibrose genannte Vernarbung ist irreversibel und es lassen sich höchstens die daraus entstehenden Komplikationen behandeln.
An Asbestose leidende Patienten erkranken mehr als doppelt so häufig an bösartigen Lungentumoren.
Hohe und langjährige, zur Asbestose führende Asbeststaubbelastungen waren vor allem in den 50er bis 70er Jahren häufig. Der Suva werden heute nur noch wenige Asbestoseerkrankungen pro Jahr gemeldet. Der Grund liegt in den seit Anfang der 80er Jahre verbesserten Arbeitsplatzbedingungen sowie in der Aufgabe der Spritzasbest-Isolierung seit 1975/1976.
Die Asbestose wurde von der Suva erstmals 1939 als Berufskrankheit anerkannt.
Lungenkrebs (Bronchialkarzinom)
Bei langjähriger Asbeststaubexposition besteht ein erhöhtes Lungenkrebsrisiko. Medizinisch unterscheidet sich der durch Asbest ausgelöste Lungenkrebs nicht von anderweitig verursachten Bronchuskarzinomen. Bei asbestexponierten Rauchern ist das Risiko um ein Vielfaches höher.
Das Risiko, an einem Mesotheliom zu erkranken, ist schon bei moderaten Asbeststaubexpositionen gegeben. Unter einem malignen Mesotheliom versteht man einen bösartigen Tumor (Krebs), der vorwiegend vom Brustfell (Pleura) und seltener vom Bauchfell (Peritoneum) ausgeht. Er äussert sich in rasch zunehmender Atemnot, Schmerzen auf der betroffenen Brustseite und einem allgemeinen Kräftezerfall. Eine Kombination von Chemotherapie, Operation und evtl. Bestrahlung kann unter Umständen lebensverlängernd wirken. Eine Heilung ist aber heute noch nicht möglich.
Die Latenzzeit, d.h. der Zeitraum zwischen Exposition und Ausbruch der Krankheit, ist mit 15 bis 45 Jahren extrem lang. Die Lebenserwartung nach der Diagnosestellung ist hingegen sehr kurz.
Um unnötige Risiken zu vermeiden, müssen asbesthaltige Materialien rechtzeitig erkannt werden. Nur so können die notwendigen Schutzmassnahmen getroffen werden. Asbestverdächtige Baustoffe müssen untersucht werden. In der Regel geschieht dies durch Diagnostiker. Es werden Proben entnommen welche im Labor analysiert werden.
Die erforderlichen Massnahmen für den Umgang mit asbesthaltigen Materialien sind in der Richtlinie der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) festgehalten.
Arbeiten an schwachgebundenen Asbestprodukten sind besonders gefährlich. Schon bei geringer Einwirkung lösen sich die Asbestfasern aus dem Verbund und führen zu hohen Faserkonzentrationen in der Luft. Arbeiten, bei denen erhebliche Mengen gesundheitsgefährdender Asbestfasern freigesetzt werden können, dürfen deshalb nur von anerkannten Asbestsanierungsfirmen ausgeführt werden.
Bei festgebundenen Asbestprodukten werden insbesondere bei mechanischer Bearbeitung (Fräsen, Bohren, Brechen, Schneiden usw.) viele Fasern freigesetzt. Solche Arbeiten sind grundsätzlich zu vermeiden. Ansonsten gibt es für bestimmte Tätigkeiten in den entsprechenden Regeln der Technik beschriebene Massnahmen (Praktische Anleitungen), die eine grosse Asbestfaserfreisetzung verhindern. Solche Tätigkeiten dürfen unter Einhaltung der Regeln der Technik von instruierten Berufsleuten ausgeführt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Liste Asbesthaltiger Baustoffe
Bundesamt für Gesundheit, Asbest im Haus, 2005
EKAS, Richtlinie 6503, 12.2008
Als unkompliziertes und modernes Unternehmen setzen wir auf hohes Fachwissen und Zuverlässigkeit, sowie jene Kundennähe und Beratung, die Sie als anspruchsvoller Kunde von uns erwarten. Ein transparenter Austausch ist die Basis, um ein klares Bild der Ansprüche und Ziele unserer Kunden zu erhalten.