Schimmel

Was sind Schimmelpilze?
Schimmelpilze sind sehr anpassungsfähige und wandelbare Mikroorganismen, die aus Sporen, Myzel und Fruchtkörper bestehen. Insbesondere die Sporen sind extrem überlebensfähig, können sich über die Luft verbreiten und bei geeigneten Bedingungen jederzeit wieder Schimmelpilzbefall hervorrufen.

Vorkommen
Schimmelpilze können auf nahezu allen Oberflächen wachsen. Da die wichtigste Voraussetzung dafür ausreichend Feuchtigkeit ist, kommen als Ursachen u.a. in Betracht: Leitungswasserschäden, Schlagregenbeanspruchung, Kondensation, um nur einige zu nennen.
Auch verdeckte Schimmelpilzschäden (z.B. hinter Verkleidungen oder im Fussbodenaufbau) sind bei Wassereinträgen oder nach einer nicht ausreichenden Sanierung möglich.

Risiken
Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation liegt eine hinreichende Zahl von Studien vor, die belegen, dass die Nutzer feuchter und von Schimmelpilzen befallener Gebäude einem erhöhten Erkrankungsrisiko ausgesetzt sind (u.a. Atemwegserkrankungen, Hautreizungen, Asthma, chronische Bronchitis, allergische Rhinitis).

Bislang liegen jedoch keine Expositions-Wirkungsbeziehungen zwischen der Konzentration an Schimmelpilzen und den gesundheitlichen Auswirkungen vor, auf deren Grundlage Toleranz-Richtwerte aufgestellt werden könnten. In Innenräumen sind Schimmelpilze deshalb als gesundheitliches Risiko einzustufen.

Nutzungsbedingte Ursachen:

  • Unzureichendes oder unsachgemässes Lüften
  • Erhöhte Feuchtigkeitsproduktion
  • Falsche Beheizung
  • Wärmeübergangswiderstände

Bautechnische Ursachen:

  • Wärmebrücken
  • Ungenügende Wärmedämmungen
  • Feuchtigkeit in der Baukonstruktion
  • Geringe Wärmespeicherung der Gebäudehülle
  • Schlechte Feuchtepufferung der Oberflächen

BAG Kategorien

  • Kategorie 0
    Spuren von oberflächlichem Schimmelbewuchs bis 100 cm2, 10 x 10 cm an einer Stelle, nur in einem Raum.
  • Kategorie 1
    Oberflächlicher Schimmelbewuchs oder Stockflecken an einer Stelle, nur in einem
    Raum bis 0.5 m2 (70 x 70 cm) bei vereinzeltem Bewuchs, oder bis 100 cm2 bei dichtem
    Bewuchs.
  • Kategorie 2
    Vereinzelter Schimmelbewuchs oder vereinzelte Stockflecken auf einer Fläche von über
    0.5 m2 (70 x 70cm).
    Schimmelbewuchs in tieferen Schichten oder Schimmelbewuchs oder Stockflecken an mehreren Stellen im selben Raum oder in verschiedenen Räumen.
    Deutlicher Schimmelgeruch ohne sichtbaren Schimmelbewuchs.
    Detaillierte Informationen sind der Broschüre ‚Vorsicht Schimmel‘ des Bundesamtes für Gesundheit BAG zu entnehmen.

Entstehung
Entstehung von Schimmelpilz und deren Voraussetzungen:

  • Feuchtigkeit, Nährstoffangebot, Temperatur, pH-Wert des Substrates
  • Hauptindikator = Feuchtigkeit (aus dem Bau, klimatisch bedingt, vom Nutzer selbst) erforderliche / geeignete rel. Oberflächenfeuchtigkeit 65% – 80%
  • Nährstoffe = Zellulose, Holz, Spanplatten, Tapeten, Tapetenkleister, Kunststoffe, Lacke, Dispersionen, Papier und Textilien à Glas und Metalle….
  • Temperatur = Wachstumsvoraussetzungen bei Temp. zwischen 0°C bis 55°C
  • pH-Wert = optimaler Bereich zwischen 5-7
  • die meisten Schimmelpilze wachsen in einem Bereich zwischen 3 bis 9
  • Schimmelpilze bevorzugen ein saures Millieu und finden im alkalischen Bereich eher schlechte
    Wachstumsbedingungen

BAG Empfehlung
BAG-Empfehlung zur Raumluftfeuchtigkeit:
Das BAG empfiehlt als Faustregel während der Heizperiode eine relative Raumluftfeuchtigkeit von 30
bis 50 %. An sehr kalten Tagen sollte sie nicht über 40 % liegen.
Die Luftfeuchtigkeit lässt sich vermindern, indem man häufiger lüftet und weniger Feuchtigkeit produziert.

Bauphysik
Warme Luft kann eine höhere Feuchtigkeitsmenge aufnehmen als kalte Luft. Dies hat zur Folge, dass die Luftfeuchtigkeit an kalten Stellen des Raumes z.B. Wänden, Fenstern und in den Raumecken bei zu hohem Wasserdampfgehalt der Luft kondensieren kann und als Tauwasser ausfällt. Derartige Erscheinungen werden bei Raumluftfeuchten von bis zu ca. 60% sicher vermieden – darüber hinaus wird bei dieser Feuchte der Luft (+/- 10%) ein gesundes Wohnklima geschaffen.
Eintretende Frischluft senkt bei ihrer Erwärmung die Luftfeuchtigkeit im Raum beträchtlich, da die Wasserdampfmengen im Raum nach aussen gebracht werden Richtiges Lüften in der Wohnung ist unabdingbar, um Kondenswasserbildung und eine Schimmelpilzbildung wirksam zu vermeiden.

Lüften zum Abtransport von Feuchtigkeit bedeutet demnach ein Austausch der warmen und feuchten Raumluft gegen kühlere und trockenere Aussenluft. Ein solcher Luftaustausch sollte schnell vonstatten gehen, damit möglichst wenig Wärmeenergie verloren geht. Erreicht werden soll ja nur eine Feuchtigkeitsreduzierung, wohingegen die Wände und Einrichtungsgegenstände nicht durch langes Einwirken von Aussenluft auskühlen sollen

Schimmelpräventinon
Räume gesund und trocken zu halten will gelernt sein. Grundsätzlich sollte man auf eine richtige Lüftung, richtiges Heizen, genügend Luftzirkulation und den Einsatz von diffusionsoffenen Materialien achten. Zur Verringerung der Feuchte im Raum sollte mehrmals täglich ein vollständiger Luftaustausch erfolgen. Dies erfolgt am effektivsten und sparsamsten durch die so genannte Stosslüftung. Dazu sollten die Fenster 5 – 15 Minuten weit geöffnet werden. Mit der Raumluft entweicht auch etwas Wärme; die viel grösseren Wassermengen, die in den Wänden und Möbeln gespeichert sind, bleiben allerdings im Raum.

Während der Heizperiode müssen die Räume ausreichend und gleichmässig erwärmt werden so dass sie nicht auskühlen und genügend Feuchtigkeit von der Raumluft aufgenommen werden kann. Die optimalen Temperaturen für Wohnräume betragen zwischen 19°C und 21°C.

Direkt an den Wänden sollten v. a. bei ‚kalten‘ Aussenwänden, keine Schränke, Möbelstücke oder schwere Gardinen stehen bzw. hängen. Ein Mindestabstand von ca. 10 cm sollte eingehalten werden, um hier die nötige Luftzirkulation zu ermöglichen. Dispersions- und Latexfarben können kaum Feuchtigkeit aufnehmen. Somit verbleibt die gesamte Feuchtigkeit in der Raumluft. Auch Tapeten sind ungünstig. Sie behindern die Feuchteaufnahme und bieten Pilzen durch die Papieranteile und den Tapetenkleister einen idealen Nährboden. Diffusionsoffene Silikatfarben und mineralische Putze hingegen können Wasserdampf aufnehmen und langsam wieder an die Raumluft abgeben. Sie schaffen somit einen zusätzlichen Feuchtepuffer.

Vor einer Fenstersanierung oder einer anderen Abdichtungsmassnahme empfiehlt es sich, die Situation durch einen Bauphysiker oder Lüftungsplaner beurteilen zu lassen. Dabei sollen das Schadensrisiko an Bauteilen (Wärmebrücken) abgeschätzt und die Lüftungseinrichtungen überprüft werden. Bei bestehenden Abluftanlagen muss auch beurteilt werden, ob Ersatzluft nachströmen kann. Nur so kann man sicher sein, dass nicht ein bis zwei Jahre später Schimmelbewuchs auftritt.

Sanitärfugendichtungen soll man rechtzeitig erneuern: Nach einigen Jahren verliert das Dichtungsmaterial an Elastizität und schrumpft. Dadurch löst es sich vom Bade- und Duschwannenrand und Wasser kann in tiefere Schichten dringen.
Beschlagene Fenster sind ein Zeichen für eine deutlich zu hohe Luftfeuchtigkeit.
Als Faustregel gilt: Mindestens dreimal täglich durch Öffnen aller Fenster und Türen während 5 bis 10 Minuten mit Durchzug lüften. Wer tagsüber nicht zu Hause ist, kann dies morgens, beim Heimkommen und vor dem Zubettgehen tun.
In älteren Gebäuden mit neuen Fenstern und schlechter Wärmedämmung sollte man wenn möglich häufiger lüften. Dasselbe gilt für Wohnungen, in welchen viele Personen auf engem Raum leben und für Neubauten oder Gebäude nach grösseren Umbauten. Dauerlüften durch geöffnete Kippfenster soll man während der Heizperiode vermeiden.
Mögliche bauliche, konstruktiv bedingte Ursachen erkennen und frühzeitig sanieren/instandsetzen.

Mieterpflichten
Grundsätzlich: Nachweis des Fehlverhaltens des Mieters ist schwierig zu erbringen.
Einfacher nachzuweisen ist die Pflichtverletzung:
Der Mieter hat die Meldepflicht! Das heisst, dass falls sich Feuchtigkeit und/oder Schimmel zeigt, der Mieter dies unverzüglich mitteilen muss! Vergrössert sich der Schaden, liegt die Verantwortung dafür beim Mieter.
Weder die Haftpflichtversicherung noch die Kantonalen Gebäudeversicherungen stehen bei solchen Schäden ein. Grund = Allmählichkeitsschäden werden meist nicht bezahlt.

Eigentümer
Neubau: Eigentümer hat meistens 5 Jahre Garantie. Bei Feststellung von Feuchtigkeit als Baumangel = sofortige Meldung an Vertragspartner.

Bei Zurückweisung dieser Mangelrüge müssen diese Ansprüche vor Ablauf von 5 Jahren vor Gericht geltend gemacht werden:

  • Schritt 1 = Schlichtungsbehörde
  • Schritt 2  = neutrales Gutachten
  • Schritt  3 = Beizug eines Anwalts

Sanierung
Die Ursachen für Feuchtigkeit sind zu ermitteln und zu beheben. Auf dieser Basis erfolgt die Abgrenzung der belasteten von den unbelasteten Gebäudeteilen, ggf. Trocknung, Beseitigung oder Minderung bauphysikalischer Mängel, Ausbau/Austausch befallener Bauteile sowie die mechanische Säuberung des befallenen Untergrundes. Die Oberflächen sind staubarm zu reinigen oder abzutragen, so dass eine Verbreitung der Sporen und des Myzels (und damit eine Sekundärkontamination) ausgeschlossen ist. Die Anforderungen der BGI 858 sind zu beachten.

Kategorisierung des Schimmelbewuchs auf Grundlage der BAG Empfehlungen berücksichtigen:
Kategorie 0 – Kategorie 1 – Kategorie 2

  • Sanierung muss dementsprechend geplant werden
  • Persönliche Schutzausrüstungen gemäss Richtlinie der SUVA tragen und anwenden