Bauschadstoffe

Bauschadstoffe / Gebäudeschadstoffe wurden in Bauteilen oder technischen Gebäudeausrüstungen angewendet.

Diese können bei Bearbeitung, Entfernung oder äusserer Einwirkungen die Innenraumluft kontaminieren und so die Arbeiter und Gebäudenutzer gefährden. Vorschriften für Schutzmaßnahmen bei einer Bearbeitung oder einem Rückbau belasteter Teile müssen zwingend eingehalten werden. Dies sind in der EKAS Richtlinie 6503 und von der SUVA akribisch vorgeschrieben. Die Entsorgung ist in der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen(Abfallverordnung, VVEA) geregelt. Schadstoffhaltig Bauabfälle müssen streng nach Vorschrift entsorgt werden.

Folgende Bauschadstoffen sind bei Bauten welche vor 1990 erstellt wurden anzutreffen:

  • Asbest
  • PCB - Polychlorierte Biphenyle
  • Schwermetalle
  • PAK - Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe
  • Kohlenwasserstoffe KW - Kohlenwasserstoffe VOC
  • TOC-400
  • PCP und Lindan (Holzschutzmittel)

Bauschadstoffe

Asbest

Was ist Asbest?

Asbest ist die Bezeichnung für eine Gruppe mineralischer Fasern (Silikate), die auch in der Schweiz in bestimmten Gesteinen vorkommen. Asbest ist gegen Hitze bis etwa 1000°C und schwache Säuren sowie sehr viele Chemikalien sehr widerstandsfähig und hat eine höhere gewichtsspezifische Zugfestigkeit als Stahldraht. Deshalb wurde der Asbest früher als „Wunderfaser“ genannt.

Gesundheitsgefährdung durch Asbest

Beim Bearbeiten oder Beschädigen von asbesthaltigen Produkten werden Asbestfasern freigesetzt. Freigesetzte Fasern gelangen über die Atemwege in die Lungen. Asbestfasern werden in der Lunge nur schlecht oder überhaupt nicht abgebaut. Sie können jahrzehntelang dort verbleiben und ins angrenzende Bauch- und Brustfell gelangen.

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PCB - Polychlorierte Biphenyle

Was ist PCB?

PCB sind synthetisch hergestellte Substanzgemische mit 209 verschiedenen Einzelsubstanzen (Kongeneren). Sie unterscheiden sich durch die Anzahl und Stellung der Chloratome an den beiden Phenolringen. Sie kommen in der Natur nicht vor. Die PCB, farblose bis gelbliche Flüssigkeiten, sind gut fett- und schwer wasserlöslich, thermisch sehr stabil, schwer brennbar. Bei Verbrennung (>300°C) entstehen hochgiftige Furane und Dioxine.

PCB wurden seit 1929 aufgrund der technischen Eigenschaften (Eignung als Weichmacher, Schwerentflammbarkeit, elektrische Isolierfähigkeit) industriell produziert.

PCB gehören zu den persistenten organischen Schadstoffen (POPs): Sie sind schlecht abbaubar und reichern sich in der Nahrungskette an. Inzwischen sind PCB in der Umwelt überall vorhanden und werden täglich in kleinen Mengen mit der Nahrung aufgenommen.

PCB wurden zur Isolation in Kondensatoren und Transformatoren, in Hydrauliköl, aber auch in offenen Anwendungen wie Lacken, Harzen, Kunststoffen, Druckerfarben, Klebstoffen und in dauerelastischen Fugendichtungsmassen verwendet.

PCB sind aufgrund ihrer schlechten Abbaubarkeit inzwischen weltweit verbreitet und haben sich auch in Lebewesen angereichert. Die Produktion von PCB ist seit 1983 in den meisten Ländern verboten.

Grenzwert am Arbeitsplatz
Seit vielen Jahren wird über Grenzwerte diskutiert. Dabei wird herumgeschoben mit einem toxikologisch begründeten Gefahrenwert von 200 mg/m³ für einen Aufenthalt von weniger als sieben Stunden und 70 mg/m³ für einen Aufenthalt von mehr als sieben Stunden in Innenräumen.

Gesundheitsgefährdung durch PCB

PCB sind chronisch toxisch, langlebig und fettlöslich. Damit gehören sie zu den gefährlichsten Umweltgiften.

PCB wird über den Magen-Darm-Trakt, aber auch über die Haut und die Lungen gut aufgenommen, verteilt sich rasch im Körper und reichert sich im Fettgewebe an. Die Aufnahme von grösseren Mengen führt zu akuten Beschwerden der Haut (z. Bsp. Chlorakne, Hautpigmentierung), verursacht Leber-, Milz- und Nierenschäden und schwächt das Immunsystem.

PCB Sanierung

Erfolgt durch Ausbau der Primärquellen und Ausbau oder Beschichten der Sekundärquellen. Die Sachkunde gemäss DGUV Regel 101-004 (bisher BGR 128) ist erforderlich; die Anforderungen der PCB-Richtlinie sind einzuhalten. Es besteht Anzeigepflicht bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Besonderheiten wie starke Schwankungen der PCB-Raumluftkonzentration (temperaturabhängig) und u. U. erhebliche Sekundär-Kontaminationen von Bauteilen und Raumausstattungen sind zu beachten.

Schwermetalle

Was sind Schwermetalle?

Der Begriff Schwermetalle umfasst Metalle, von denen eine besondere Gesundheits- und Umweltwirkung ausgeht. Sie sind chemisch nicht eindeutig abgrenzbar. Typische Vertreter der Schwermetalle sind Blei, Cadmium, Chrom, Nickel und Quecksilber.

Worin sind Schwermetalle enthalten?

Schwermetalle sind überall in der Natur vorhanden. Sie finden in vielen Kunststoffen und auch in Kosmetika Verwendung. Früher kam vor allem Blei als Stabilisator in Kraftstoffen zum Einsatz. Ebenso bestanden alle Trinkwasserleitungen aus bleihaltigen Rohren. Chrom kommt vor allem bei der Bearbeitung von Leder zur Anwendung. Im Bereich der Holzverarbeitung spielen Schwermetalle wie Kupfer und Chrom in Holzschutzmitteln eine wichtige Rolle. Bei Lacken wurden Schwermetalle früher als Stabilisator eingesetzt. Inzwischen hat sich die Lackindustrie dazu verpflichtet, in ihren Lacken kein Blei, Cadmium oder Quecksilber mehr zu verwenden. Schwermetalle sind schwer abbaubar. Daher finden sie sich häufig als „Verschmutzungen“ im Herstellprozess in einzelnen Produkten wieder.

Welche Gesundheits-Risiken ergeben sich durch Schwermetalle?

Je nachdem wie Schwermetalle chemisch in die Kunststoffe eingebunden sind, können diese ihre Wirkung entfalten. In geringen Mengen sind verschiedene Schwermetalle für den Menschen lebenswichtig. Allerdings können sich Schwermetalle im Körper anreichern, da sie vom Organismus nicht gut abgebaut werden. Bei erhöhter Belastung durch Schwermetalle wirken diese giftig. Auf der Haut können sich Kontaktallergien (beispielsweise durch Nickel) ergeben. Bei Blei sind Schädigungen des Nervensystems bekannt – mit entsprechenden Auswirkungen auf das Konzentrationsvermögen.

Im Falle von Cadmium haben Tierversuche eine direkte krebserzeugende Wirkung gezeigt. Es reizt die Atemwege und schädigt die Leber. Auch Quecksilber hat eine hohe Reizwirkung auf die Atemwege und schädigt das Nervensystem. Chrom ist vor allem als Chrom-VI-Verbindung von gesundheitlicher Bedeutung. Es hat eine hohe hautsensibilisierende Wirkung, reizt die Schleimhäute stark und gilt als krebserzeugend.

Vorkommen

Für Innenräume sind noch vorhandene bleihaltige Wasserrohre relevant, seit 1970 erfolgt jedoch kein Einbau mehr.

Als Bleioxid kann es in Rostschutzanstrichen (Bleimennige) und Farben und Lacken (z.B. Bleiweiss und rotbraune Farbe) für sonstige Zwecke enthalten sein.

Blei wird auch als Stabilisator bei der PVC-Herstellung eingesetzt, soll jedoch bis 2015 komplett durch andere Materialien ersetzt werden.

Risiken

Blei ist ein toxisches und bioakkumulierendes Element und wird in der TRGS 905 als reproduktionstoxisch eingestuft.

Akute Bleiintoxikationen treten mittlerweile selten auf, chronische Vergiftungen sind dagegen wesentlich häufiger, da Blei schon in geringen Mengen als chronisches Gift wirkt.

Die Aufnahme erfolgt über die Nahrung und das Trinkwasser, aber auch durch Einatmen oder Verschlucken von Stäuben, z.B. bei der Bearbeitung bleihaltiger Anstriche. Gesundheitliche Auswirkungen sind Kopfschmerzen, Müdigkeit, Abmagerung und Defekte der Blutbildung, des Nervensystems und der Muskulatur.

Sanierung

Die Einhaltung des Trinkwassergrenzwertes gemäss Trinkwasserverordnung ist zu überprüfen.

Die Belastungssituation im Innenraum muss durch Staub-, Material- und Wasseruntersuchungen geklärt werden. Die Sanierung erfolgt durch den Ausbau der belasteten Materialien und die anschliessende Reinigung der Sekundärquellen.

Die Sachkunde gemäss DGUV Regel 101-004 (bisher BGR 128) ist erforderlich

PAK - Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe

Was sind PAK?

Das ist eine Sammelbezeichnung für aromatische Verbindungen, die aus sogenannt kondensierten (zusammenhängenden) Ringsystemen aufgebaut sind. Sie werden aus praktisch allen organischen Stoffen (Holz, fossile Brennstoffe wie Kohle, Mineralöle) bei unvollständiger Verbrennung (thermische Kraftwerke, Heizungen, Strassenverkehr) gebildet. Waldbrände lieferten PAK schon in “grauer Vorzeit”, ebenso produzieren thermische Prozesse des Haushaltbereichs (Erhitzen und Anbraten von Nahrungsmitteln in der Küche, Grillen, Räuchern) PAK in namhaften Mengen.

PAK entsteht bei nicht vollständiger Verbrennung von organischen Materialien wie z.B. Holz. Der grösste Teil von PAK entsteht aber in der Industrie. Ein wichtiger Schadstoff mit hohen Anteilen von PAK ist z.B. Teer, welcher bei der Verkorkung von Steinkohle entsteht. Durch dessen Eigenschaften wurde Teer in vielen Baustoffen verwendet.

Häufigste Anwendungen:

Dachpappen, Korkdämmungen an Leitungen, Korkdämmungen an Deckenuntersichten (unter Deckenputz, im Bereich von Fenstern, als Schutz vor Kältebrücken) ,Kleber für Parkett, Schlacken zwischen Balkenlagen (Schiebböden), Schüttung unter Unterlagsböden.

Grenzwert am Arbeitsplatz

Für bitumen- und teerhaltige Materialien im Strassenbau gilt in der Schweiz ein aktueller Richtwert des Bundesamtes für Umwelt von 5000 mg/kg. Bei Spielzeugen und Babyartikeln gilt ein Grenzwert von 0,5 mg/kg.

Gesundheitsgefährdung durch PAK

Viele PAK sind toxisch, sie weisen unterschiedliche carcinogene, mutagene und weitere schädigende Einflüsse auf den Menschen auf. So beeinträchtigt Benzo(a)pyren beispielsweise die Fortpflanzungsfähigkeit (Fruchtbarkeit) des Menschen und ist fruchtschädigend. Die Verbindung gilt als stark carcinogen und tritt zudem häufig auf.

PAK gilt als gesundheitsschädigend für Mensch und Tier. Die Aufnahme kann über die Atmung, über die Haut und über den Magen aufgenommen werden. Die häufigsten Krankheitsbilder sind Hautschädigungen, Leber- und Nierenschäden, Reizung der Augen, Atemwege und des Verdauungstrakts bis hin zu Erbgutveränderungen und Krebs.

Dem Rückbau von PAK-haltigen Baustoffen gilt es deshalb höchste Beachtung zu schenken.

KW - KohlenwasserstoffeVOC

Was sind VOC

Die englische Abkürzung VOC (Volatile Organic Compounds) ist eine Sammelbezeichnung für flüchtige organische (d.h. kohlenstoffhaltige) chemische Verbindungen im Siedebereich von ca. 50 – 260°C. Dazu gehören zum Beispiel Kohlenwasserstoffe, Alkohole, Aldehyde und Ketone.

Vorkommen

VOC werden in Farben, Lacken, Imprägnierungen, Klebstoffen, Dichtmassen, Kunststoffen (z.B. Bodenbeläge), Holzwerkstoffen, Möbeln und Gebrauchsgegenständen, Pflege- und Reinigungsmitteln als Lösemittel oder Lösungsvermittler, Weichmacher, Flammschutzmittel, Duftstoffe oder andere Hilfsstoffe eingesetzt. Die VOC dampfen schon bei Raumtemperaturen aus und können eingeatmet werden. Viele hundert verschiedene Einzelverbindungen können so in der Luft gemeinsam auftreten.

Risiken

Unangenehme Geruchs- und Geschmackswahrnehmungen können bereits bei geringer Konzentration belasten. Als gesundheitliche Beschwerden können auftreten: Kopfschmerzen, Reizungen der Schleimhäute und Atemwege, Müdigkeit, Leistungsminderung, Schlafstörungen. Empfindliche oder vorbelastete Personen sind besonders betroffen. Sehr hohe Konzentrationen können auftreten, wenn für den Aussenbereich deklarierte Produkte in Innenräumen verwendet werden.

Sanierung

Die Quelle der VOC-Belastung muss mittels Raumluftmessungen und ggf. Materialanalysen geklärt werden. Danach muss entschieden werden, ob die Quelle vollständig entfernt, eingeschlossen (z.B. durch Beschichten) oder anderweitig behandelt wird.

Zur Bewertung der Messergebnisse hat eine Arbeitsgruppe am Umweltbundesamt für einige häufig vorkommende und gesundheitlich besonders bedeutende VOC Innenraum-Richtwerte erarbeitet.

TOC-400

Der TOC-400 (organisch gebundener Kohlenstoff, welcher sich bis 400 °C freisetzt und mikrobiologisch abgebaut werden kann) kann gemäss VVEA-Vollzugshilfe Bauabfälle als Parameter zur Bestimmung des organischen Gehalts in den Schlacke-Anwendungen verwendet werden und die entsprechenden Gehalte direkt mit den Grenzwerten für TOC in der VVEA verglichen werden.

PCP und Lindan(Holzschutzmittel)

Was sind PCP und Lindan?

PCP (Pentachlorphenol) ist ebenso wie Lindan (Hexachlorcyclohexan HCH) eine Chemikalie, die vorwiegend in Holzschutzmitteln enthalten war. Mit der PCP-Verbotsverordnung wurde 1989 das PCP-Verbot verfügt. Der Einsatz von Lindan wurde in den 80er Jahren stark eingeschränkt; in der BRD befindet sich kein zugelassenes Lindan-haltiges Holzschutzmittel mehr auf dem Markt.

PCP und Lindan verfügen über eine hohe Persistenz und werden in der Umwelt nur sehr langsam abgebaut.

PCP ist zusätzlich häufig produktionsbedingt mit Dioxinen und Furanen verunreinigt.

Holzschutzmittel gehören nicht in den Wohnbereich. Stattdessen sollten Sie zum Holzschutz auf konstruktive Massnahmen zurückgreifen.

Vorkommen

Haupteinsatzgebiet waren vor allem diverse Holzschutzmittel, die in früheren Jahren in fast allen Bauteilen, wie z. B. Dachstühlen, Fachwerken und Inneneinrichtungen von Wohn- und Aufenthaltsräumen, zum Einsatz kamen. Besonders in Brandfällen ist durch die entstehenden Dioxine das Gefahrenpotenzial sehr hoch.

Risiken

PCP ist ein starkes Zellgift, das über die Atmung, die Haut und die Nahrung in den Körper gelangen kann und sich im Fettgewebe anlagert. PCP ist krebserzeugend, neuro-, immun- und lebertoxisch, fruchtschädigend und erbgutverändernd. Kopfschmerzen, Allergien, Ekzeme sowie Herz- und Kreislaufbeschwerden u.ä. sind Symptome einer solchen Vergiftung.

Lindan steht im Verdacht, krebserzeugend zu sein, ist ebenfalls neuro- und immuntoxisch und ruft Kopf- und Muskelbeschwerden, Übelkeit, Erbrechen sowie Bluthochdruck und Atemstörungen hervor.

Sanierung

Ausbau oder Beschichtung von Primärquellen, Beseitigung von Sekundärquellen. Die PCP-Richtlinie ist zu beachten; die Sachkunde gemäss DGUV Regel 101-004 (bisher BGR 128) ist erforderlich.

FCKW

Gemäss der Vollzugshilfe der VVEA «Modul Bauabfälle» muss bei folgenden Anwendungen damit gerechnet werden, dass sie ozon- und klimaschädliche Treibmittel wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), teilhalogenierte FCKW (HFCKW) und Fluorkohlenwasserstoffe (ganz- oder teilhalogeniert (FKW bzw. HFKW) enthalten:

Sandwichplatten mit geschäumtem Kern, z.B. aus Polyurethan (PUR) und Phenolharzschaum (insbesondere an Fassaden und als room-in-room-Elemente).

Dämmungen von stationären Kühlanlagen (sowie deren Leitungen, vgl. nächster Punkt) und von Dächern.

Geschäumte Rohrleitungsdämmungen aus PUR.

Geschäumte Dämmungen enthielten bis in die 90er Jahre und zum Teil sogar noch danach ozonschädigende Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW / HFCKW). Ab dem Jahre 2004, kann davon ausgegangen werden, dass die Dämmmaterialien keine (H)FCKW mehr enthalten [1]. Es gibt aber Hinweise, dass FCKW (obwohl weltweit verboten) weiterhin in Ostasien für die Herstellung von geschäumten Materialien verwendet wird. (H)FKW Einsatzdauer: noch zu ergänzen.

Solche Dämmungen gelten als Sonderabfälle, können aber in der Regel in einer KVA entsorgt werden (vorgängige Auftrennung von Verbundmaterialien nötig), da die FCKW dort weitgehend zerstört werden und die Anlagen mit entsprechender Rauchgasreinigung resp. -filtern ausgestattet sind.

EPS (expandiertes Polysytrol) ist nicht FCKW- resp. FKW-verdächtig und muss diesbezüglich nicht untersucht werden.

Für FCKW in Kühlmitteln siehe LINK (Factsheet folgt voraussichtlich 2022).

Hinweis: In Dämmstoffen können auch weitere problematische Chemikalien vorhanden sein. So wurde als Flammschutzmittel (insbesondere in EPS) z.B. die Substanz HBCD (Hexabromcyclododecan) eingesetzt. Bei HBCD handelt es sich um eine POP-Substanz (Persistent Organic Pollutant). Im Moment bestehen in der Schweiz keine spezifischen Regelungen zur Ermittlung und Entsorgung der entsprechenden Materialien. Die Entsorgung sollte wie bei allen brennbaren Materialien via KVA erfolgen (kein Recycling). Gewisse Kantone haben bzgl.

Bearbeitung

Für den Menschen sind FCKW ungefährlich. Gelangen FCKW aber in die Atmosphäre so wird Ozon resp. die Ozonschicht zerstört. Ohne deren Schutzwirkung kann die UV-Strahlung bis zur Erdoberfläche dringen und Pflanzen, Tiere und Menschen schädigen. Zudem weisen die FCKW ein starkes Treibhauspotential auf. Die FKW sind hingegen nicht ozonschädigend, weisen jedoch ein grosses Treibhauspotential auf.

Entsorgung

Die FCKW- bzw. FKW-haltigen Dämmungen gelten als Sonderabfälle, können aber in der Regel trotzdem in einer KVA entsorgt werden, da die FCKW bzw. FKW dort weitgehend zerstört werden und die Anlagen mit entsprechender Rauchgasreinigung resp. -filtern ausgestattet sind.

Der entsprechende LVA-Code lautet 17 06 03 [S], Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält zur thermischen Verwertung.

Eine unkontrollierte Freisetzung in die Atmosphäre würde erfolgen, wenn die Materialien beim Rückbau bzw. bei der Aufbereitung für die Entsorgung zerstört / zerkleinert werden.

FCKW- bzw. FKW-haltige Dämmmaterialien sind daher möglichst zerstörungsfrei rückzubauen und in einer KVA zu entsorgen. Dazu dürfen die geschäumten Kunststoffe nur soweit zerkleinert werden, wie dies aus betrieblicher Sicht der KVA unbedingt nötig ist. Die Dämmmaterialien dürfen vom Ausbau bis zur Entsorgung auch weder gepresst noch anderweitig mechanisch bearbeitet werden. Es empfiehlt sich vorgängig eine Abnahmebestätigung bei der KVA einzuholen.

Falls die Dämmungen als Materialverbund vorliegen und nicht direkt verbrannt werden können (z.B. Sandwichplatten), sind sie einem bewilligten Entsorgungsunternehmen zur Behandlung abzugeben, welches die Materialien auftrennt (und die Dämmung in eine KVA gibt) und das dabei freigesetzte FCKW bzw. FKW zurückhält.

Materialien mit ozon- und klimaschädigenden Gasen laufen unter dem LVA-Code 17 06 03 S.

Flammschutzmittel in Dämmstoffen: HBCD-haltige Dämmstoffe sollten wie alle brennbaren Materialien via KVA entsorgt werden. EPS mit Baujahr bis 2015 enthalten in der Regel HBCD. Entsprechendes Material darf daher nicht ins Recycling gelangen.

HBCD

Alte Dämmplatten (EPS / XPS) mit Baujahr bis 2015 können mit dem Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododecan) belastet sein.

HBCD gilt als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT). Zudem wurde HBCD als langlebiger organischer Schadstoff (POP) deklariert. Dies bedeutet, dass HBCD-haltige Dämmmaterialien bei einem Um-/Rückbau getrennt entsorgt werden müssen und nicht ins Recycling gelangen dürfen.

HBCD ist seit 2013 Teil des Stockholmer Übereinkommens und seit 2016 in der Schweiz im Einbau verboten. Die REACH-Verordnung der EU deklariert den Stoff seit August 2015 als zulassungspflichtig, was die Verwendung in Dämmstoffen praktisch verunmöglicht.

Entsorgung

Ein Recycling der HBCD-haltigen Dämmstoffe ist nach heutigem Stand der Technik nicht möglich. Künftig könnte das HBCD jedoch ggf. mittels Lösungsmittelverfahren ausgeschieden und das Polystyrol zurückgewonnen werden.

Bauschadstoffe werden oft als Kostentreiber und Leistungen ohne Mehrwert bezeichnet, dies ist leider auch so…

Eine intakte Umwelt fördert jedoch eine gesunde Entwicklung der Menschen und ist neben den sozialen und ökonomischen Einflüssen eine wichtige Voraussetzung für gute Lebensqualität. Sie planen ein Umbauprojekt, wollen ein Gebäude abbrechen, haben den Verdacht auf Schadstoffe, es wurden Abbrucharbeiten ohne Abklärungen ausgeführt oder Sie möchten einfach nur den Wert- Minderwert ihrer Immobilie ermitteln?

Eine frühzeitige Untersuchung und eine strukturierte Abwicklung erspart viel Ärger und Kosten.

Wir können schnell aufzeigen welche Bauteile/Anwendungen durch Spezialisten entfernt werden müssen und welche Baustoffe ohne kostspielige Sanierungen korrekt entsorgt werden können.

Wir helfen gerne weiter.

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